{ "headers" : [ "[ \"host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"user-agent\", \"Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.0) SiteCheck-sitecrawl by Siteimprove.com\" ]", "[ \"accept-encoding\", \"gzip, deflate\" ]", "[ \"accept\", \"text/html,application/xhtml+xml,application/xml,*/*;q=0.8\" ]", "[ \"pragma\", \"no-cache\" ]", "[ \"cache-control\", \"no-cache\" ]", "[ \"x-forwarded-for\", \"52.58.146.230\" ]", "[ \"x-forwarded-host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"x-forwarded-server\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"connection\", \"Keep-Alive\" ]" ], "meta" : { "getRequestURL" : "https://awp.hessen.de:443/og_srv/leistung", "getLocalPort" : 50000, "getScheme" : "https", "getRemoteAddr" : "10.114.206.133", "getRequestURI" : "/og_srv/leistung", "getServletPath" : "/leistung", "getQueryString" : "regschl=064340002002&leistung_id=L100001%3A%3A383202914", "getLocalAddr" : "141.90.14.180", "getProtocol" : "HTTP/1.1", "getMethod" : "HEAD", "getServerName" : "awp.hessen.de", "getContextPath" : "/og_srv", "getRemotePort" : -1, "getServerPort" : 443, "getLocalName" : "PsProAEpAp2.xad.hessen.de", "getLocale" : "de_DE" } }
    Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Pohlheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtbüro
    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Dienstag:     08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Freitag:        08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail:  stadtbuero@pohlheim.de


    Übrige Verwaltung
    Die übrige Verwaltung kann zu den folgenden Öffnungszeiten aufgesucht werden

    Montag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag:     07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag:        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Weitere Termine nach Vereinbarung – mittwochs geschlossen.

    Kontakt

    Telefon: 06403 606-0

    Telefax: 06403 606-666

    E-Mail: info@pohlheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, paydirekt, Mastercard, Überweisung, Visa Karte, giropay, SEPA-Lastschrift, Paypal

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.)), Some(giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten.))

    Fachbereich 2 (FB 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06403 606-0

    Telefax: 06403 606-666

    E-Mail: info@pohlheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hund Anmeldung, kommunale Steuer, Hunde anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, Hund, Gemeindesteuern