Bodenabbaugenehmigung
Beschreibung
Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich
- bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
-
bei allen anderen Bodenschätzen
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wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). -
wenn trocken abgebaut wird,
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die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG), -
die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.
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die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
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wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
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Stichwörter
HMUKLV
Stadt Lollar - Fachdienst 3.1 Bauverwaltung
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Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefax: +49 6406 920-299
E-Mail: bauverwaltung@lollar.info
Kontaktperson
Herr Gerold Vincon
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Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-140
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Frau Tanja Streitenberger
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Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
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Fax: +49 6406 920-299
E-Mail: tanja.streitenberger@lollar.info
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Landkreis Gießen
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Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
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Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Regierungspräsidium Gießen - Abteilung IV - Umwelt
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35338 Gießen
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Rechtsgrundlage(n)
- Bundesberggesetz (BBergG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Baubehörde, Bauordnung, Bodenabbaugenehmigung, Abbaugenehmigung, Wasserbehörde, Bodenabbau, Bodenschätze