Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlbenachrichtigung

    Beschreibung

    Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

    Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

    Ansprechpartner

    Stadt Laubach - Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk Laubach-Lich

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 11

    35321 Laubach

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Lich

    • Mo., Mi., Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
    • Di.:  07:30 - 16:00 Uhr
    • Do.: 07:30 - 18:00 Uhr
    • Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr

    übrige Verwaltung Lich

    • Mo. bis Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
    • Di.:  zus. 14:00 - 16:00 Uhr
    • Do.: zus. 14:00 - 18:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadtkasse Laubach

    Empfänger: Stadtkasse Laubach

    IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56

    BIC: HELADEF1LAU

    Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen

    Weitere Informationen

    Die Kommunen Laubach und Lich haben einen gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz in 35423 Lich, Unterstadt 1, gegründet. Dieser nimmt die genannten Aufgaben für die beiden Kommunen wahr.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Laubach - Fachbereich 10 -zentrale Steuerung, Bürgerservice, Kultur, Sport und Soziales-

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 11

    35321 Laubach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 372
      • Bus: Linie Linie 74

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bürgerservice:
    Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di.  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    übrige Verwaltung:

    Mo. 08:00 Uhr  - 12:00 Uhr     14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr        14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr       14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06405 921-0

    Telefax: 06405 921-313

    E-Mail: info@laubach-online.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Laubach

    Empfänger: Stadtkasse Laubach

    IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56

    BIC: HELADEF1LAU

    Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    Landtagswahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Wahlen, Europawahl, Wahlen, Wählen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de