Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Hinweise für Hungen: Gewerbeabmeldung
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Hungen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Kaiserstraße 5 A
35410 Hungen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06402 85-80
Telefon: 06402 85-81
Telefon: 06402 85-82
Telefon: 06402 85-83
Telefon: 06402 85-84
Telefax: 06402 85-54
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Kontaktperson
Frau Katja Reitz
Postanschrift
Kaiserstraße 5A
35410 Hungen
Nebengebäude
Telefon Festnetz: 06402 85-81
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Frau Larissa Wagner
Postanschrift
Kaiserstraße 5A
35410 Hungen
Nebengebäude
Telefon Festnetz: 06402 85-82
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Frau Alisa Dannwolf
Postanschrift
Kaiserstraße 5A
35410 Hungen
Nebengebäude
Telefon Festnetz: 06402 85-83
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Frau Lea-Marie Macht
Postanschrift
Kaiserstraße 5A
35410 Hungen
Nebengebäude
Telefon Festnetz: 06402 8584
E-Mail: buergerbuero@hungen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Kosten
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Anmeldung, Gewerbeabmelden, Gewerbe, Abmeldung