Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 2509386
Telefax: 0641 2509894
Sonstiges (MOBILE): 0171 9771151
E-Mail: bauhof@heuchelheim.de
Internet
Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn - Abteilung IV - Bau und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0641 6002-0
Telefax: 0641 6002-46
E-Mail: info@heuchelheim.de
Kontaktperson
Frau Nicole Kandora (stellv. Leiterin)
Herr Andreas Becker (Leiter Bauabteilung)
Internet
Stichwörter
Bauabteilung, Bauamt
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Abs. 4 HStrG:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Schnee, Winterdienst, Streusplitt, Streumittel, Räumpflicht, Schneeräumung, Streupflicht, Streusalz, Schneepflug, Granulat, Glatteis, Sand, Räum- und Streupflicht, Eis