Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Grünberg - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Kontakt
Telefon: 06401 804-0
Telefax: 06401 804-103
E-Mail: buergerservice@gruenberg.de
Kontaktperson
Frau Cigdem Akagündüz
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-163
E-Mail: c.akaguenduez@gruenberg.de
Frau Christina Rühl
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-164
Fax: 06401 804-104
E-Mail: c.ruehl@gruenberg.de
Frau Nadine Müller
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-162
E-Mail: n.mueller@gruenberg.de
Frau Vanessa Neyses
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-161
Fax: 06401 804-104
E-Mail: v.neyses@gruenberg.de
Frau Petra Walther
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-165
E-Mail: p.walther@gruenberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.
Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.
Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Religionsgemeinschaft, Kirchenaustritt, Kirche, Katholisch, Konfession, Kirchensteuer, Religion, Kircheneintritt, Evangelisch