Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-1911
Telefon: 0641 306-1912
Telefax: 0641 306-1919
E-Mail: gewerbe@giessen.de
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-3200
Telefax: 0641 306-1920
E-Mail: ordnungsamt@giessen.de
Kontaktperson
Serviceteam Gewerbe
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gießen: Standplatzgenehmigung
Informationen zum Gießener Wochenmarkt finden Sie hier .
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Märkte, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung