Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
-
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher AnsprechpartnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-1911
Telefon: 0641 306-1912
Telefax: 0641 306-1919
E-Mail: gewerbe@giessen.de
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-3200
Telefax: 0641 306-1920
E-Mail: ordnungsamt@giessen.de
Kontaktperson
Serviceteam Gewerbe
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gießen: Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Die Reisegewerbekarte ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Das Reisegewerbe muss in eigener Person ausgeübt werden und ist nicht übertragbar auf andere Personen. Im Reisegewerbe gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz.
Für die Aufstellung eines Standes oder Wagens (auf öffentlichen Flächen) in Gießen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die bei uns zu beantragen ist. Die Aufstellung auf privatem Gelände ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzuklären.
Das Finanzamt Gießen und das Steueramt der Stadt Gießen bekommen von uns eine Mitteilung, dass Sie die Reisegewerbekarte erhalten haben. Falls das Reisegewerbe nicht mehr ausgeübt werden soll, muss die Reisegewerbekarte bei uns abgegeben werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisegewerbe, Reisegewerbegenehmigung, Gewerbeangelegenheit, Wandergewerbe, Gewerbekarte, Anmeldungen, Gewerbeanzeigen, Reisegewerbekarte, Reisegewerbekarte erweitern, Reisegewerbeerlaubnis, Reisegewerbekarte verlängern, Handlungsreisender