Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienst
Genehmigung für Brauchtumsfeuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-3200
Telefax: 0641 306-1920
E-Mail: ordnungsamt@giessen.de
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Höhenfeuer, Osterfeuer