Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadtbüro - Abt. des Büros für Magistrat, Information und Service
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-1234
Telefax: 0641 306-2266
E-Mail: stadtbuero@giessen.de
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen IdentitätsnachweisKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Befreiung, Perser, Ausweis, neuer Personalausweis, nPA, neu, elektronischer Personalausweis, Perso, PA, ePA