Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Fernwald - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Oppenröder Straße 1

    35463 Fernwald

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr 
    Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English