Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wöllstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Hallmann-Straße 3

    61206 Wöllstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz Bürgerhaus
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag von 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag von 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06034 9131-0

    Telefax: 06034 9131-23

    E-Mail: info@woellstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgerbüro Ober-Wöllstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hanauer Straße 22

    61206 Ober-Wöllstadt

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Bürgerhaus
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13.30 bis 18.00 Uhr Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06034 930063

    Telefax: 06034 939964

    E-Mail: Ricarda.Dratwa@Woellstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlrechtsbescheinigung, Wahlberechtigt, Landtagswahl, Wahlvorschlag, Wahlschein, Wahlleitung, Wahlgesetz, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de