Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Herr Thorsten Höhne
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 973731
E-Mail: thorsten.hoehne@woelfersheim.de
Internet
Gemeinde Wölfersheim - Öffentliche Anlagen und Bauhof
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 60
Postfach
61200 Wölfersheim
(Rathaus)
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Herr Christopher Ahlemeyer
Frau Janina Grauling
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Telefon Festnetz: +49 6036 973773
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: janina.grauling@woelfersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutz, Reinigung, Glatteis, Schneeräumung, Schnee räumen, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Winterdienst, Gehwegreinigung, Kehrmaschine, Straße kehren