Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 366-0
Telefax: +49 611 366-3435
E-Mail: info@mobil.hessen.de
Internet
Gemeinde Wölfersheim - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Herr Thorsten Höhne
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Fax: +49 6036 973737
Telefon Festnetz: +49 6036 973731
E-Mail: thorsten.hoehne@woelfersheim.de
Internet
Gemeinde Wölfersheim - Öffentliche Anlagen und Bauhof
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 60
Postfach
61200 Wölfersheim
(Rathaus)
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Frau Janina Grauling
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Telefon Festnetz: +49 6036 973773
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: janina.grauling@woelfersheim.de
Internet
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Informationsstand, Sondernutzung, Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Kreisstraßen, Sondernutzungserlaubnis, Landesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Warenstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Gerüst, Gerüst aufstellen, Bundesstraßen, Plätze, Straßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung, Werbestand