Personenbezogene Daten - Berichtigung unrichtiger Daten
Beschreibung
Haben öffentliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise Ihre personenbezogenen Daten falsch gespeichert, können Sie verlangen, dass die Daten berichtigt werden. Sind personenbezogene Daten in Akten unrichtig, können Sie verlangen, dass die öffentliche Stelle dies in der Akte vermerkt.
Sonstiges
Unter den in § 35 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes genannten Voraussetzungen haben Sie einen Berichtigungsanspruch auch gegenüber nicht öffentlichen Stellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stelle, die Ihre fehlerhaften personenbezogenen Daten speichert.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Frau Janina Voit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: janina.voit@woelfersheim.de
Frau Regine Obert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: regine.obert@woelfersheim.de
Frau Nadja Schön
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: nadja.schoen@woelfersheim.de
Frau Carmen Weingärtner
Frau Yvonne Willa
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Rathaus
Telefon Festnetz: +49 6036 973717
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: yvonne.willa@woelfersheim.de
Internet
Gemeinde Wölfersheim - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefon: 06036 973712
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Herr Markus Herrmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 973715
Fax: 06036 973737
E-Mail: markus.herrmann@woelfersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) (Berichtigung, Sperrung und Löschung)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 12 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) (Bundesamt für Verfassungsschutz)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 35 Bundespolizeigesetz (BPolG) (Bundespolizei)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 32 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 33 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 489 Strafprozessordnung (StPO) (Strafgerichte, Strafverfolgungsbehörden)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 494 Strafprozessordnung (StPO) (Bundesamt für Justiz für ein zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Berichtigung falscher personenbezogener Daten ist von der entsprechenden öffentlichen Stelle vorzunehmen. Ihrem Antrag kommt daher lediglich Anstoßfunktion zu. Sie können den Antrag daher formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch stellen. Über ihn entscheidet die entsprechende Stelle nach Prüfung. Sie können sich stattdessen oder zusätzlich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Von der Berichtigung Ihrer Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu unterrichten. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte bestehen, dass dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden können.
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit am 01.02.2013
Stichwörter
Datenschutz, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, Berichtigung von Daten, Datenspeicherung, Widerspruchsrecht gegen die Erhebung