Personenbezogene Daten - Sperrung von Daten
Beschreibung
Jede öffentliche Stelle des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise ist verpflichtet, die über Sie gespeicherten Daten zu sperren, wenn
- Sie die Richtigkeit der gespeicherten Daten bestreiten und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt,
- ihre Verarbeitung unzulässig ist und die Löschung Sie in der Verfolgung Ihrer Rechte beeinträchtigen würde.
Was passiert nach der Sperrung der Daten?
Die Sperrung der Daten hat zur Folge, dass diese ohne Ihre Einwilligung nur noch in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen verarbeitet werden dürfen. Von der Sperrung Ihrer Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu benachrichtigen, es sei denn, die Benachrichtigung erweist sich als unmöglich oder erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.
Gleiches gilt, wenn die öffentliche Stelle unzulässig Daten über Sie in Akten speichert oder Ihre in Akten gespeicherten Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Außerdem gilt dies auch, wenn ein Vernichten der gesamten Akte nicht in Betracht kommt und ohne die Sperrung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden.
Sonstiges
Nach § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie auch gegenüber nicht öffentlichen Stellen (also Unternehmen) grundsätzlich einen Anspruch auf Sperrung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, wenn
- im Falle Ihres Löschungsverlangens durch die Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
- Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden,
- eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist,
- Sie ihre Richtigkeit bestreiten und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stelle, die Daten über Sie gespeichert hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Frau Janina Voit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: janina.voit@woelfersheim.de
Frau Regine Obert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: regine.obert@woelfersheim.de
Frau Nadja Schön
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 97370
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: nadja.schoen@woelfersheim.de
Frau Carmen Weingärtner
Frau Yvonne Willa
Postanschrift
Hauptstraße 60
61200 Wölfersheim
Rathaus
Telefon Festnetz: +49 6036 973717
Fax: +49 6036 973737
E-Mail: yvonne.willa@woelfersheim.de
Internet
Gemeinde Wölfersheim - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefon: 06036 973712
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Herr Markus Herrmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 973715
Fax: 06036 973737
E-Mail: markus.herrmann@woelfersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) (Berichtigung, Sperrung und Löschung)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 12 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) (Bundesamt für Verfassungsschutz)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 35 Bundespolizeigesetz (BPolG) (Bundespolizei)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 32 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 33 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 489 Strafprozessordnung (StPO) (Strafgerichte, Strafverfolgungsbehörden)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Durch einen Antrag an die jeweilige Stelle (Behörde oder Unternehmen), die Daten über Sie gespeichert hat, können Sie das Sperren der Daten anstoßen. Der Antrag kann formlos schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch gestellt werden.
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit am 01.02.2013
Stichwörter
Datenspeicherung, Werbepostverhinderung, Sperrung von Daten, Datensperrung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, Personenbezogene Daten, Veröffentlichungssperren, gespeicherte Daten, Widerspruchsrecht gegen die Erhebung, Datenschutz, Sperrung, Übermittlungssperre, Datenschutzgesetz, Robinsonliste