Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Hinweise für Rosbach v. d. Höhe: Öffentliche Versammlung: anmelden
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Ordnungsrecht
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2588(Standesamtsaufsicht (Staatsangehörigkeit, Namensänderung))
Telefon: 06031 83-2599(Einbürgerung)
E-Mail: standesamtsaufsicht@wetteraukreis.de(Staatsangehörigkeit, Namensänderung)
E-Mail: einbuergerung@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Einbürgerungsbehörde, Staatsangehörigkeitsbehörde
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06003 822-140
Telefax: 06003 822-113
E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de
Kontaktperson
Frau Silke Kotzerke
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-141
E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
Zahl der Ordner,
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Öffentliche Versammlung, Treffen, Zusammenkunft, Ansammlung, Aufzüge, Demonstration, Forum, Demonstrationen