Wohnungsbauförderung
Beschreibung
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
- Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Hinweise für Wetteraukreis: Wohnungsbauförderung
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Baumanagement II Hochbau
Adresse
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06003 822-510
Telefax: 06003 822-108
E-Mail: baumanagement2@rosbach-hessen.de
Kontaktperson
Frau Nicole Ermel
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-419
E-Mail: ermel@rosbach-hessen.de
Herr Günter Kruse
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-420
E-Mail: kruse@rosbach-hessen.de
Frau Jutta Reiter
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-417
E-Mail: reiter@rosbach-hessen.de
Herr Fabian von der Heid
Postanschrift
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-418
Wetteraukreis - Strukturförderung
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-4101
E-Mail: Strukturfoerderung@wetteraukreis.de
Internet
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
Fristen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle