Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Bauhof

    Adresse

    Postanschrift

    Dieselstraße 11

    Postfach

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
    Samstag: 08:00 – 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-300

    Telefax: 06003 822-110

    E-Mail: bauhof@rosbach-hessen.de

    Kontaktperson

    • Herr Benjamin Warlich
      Postanschrift

      Dieselstraße 11

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-301

      E-Mail: warlich@rosbach-hessen.de

    • Frau Margit Ernst
      Postanschrift

      Dieselstraße 11

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-304

      E-Mail: ernst@rosbach-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Räumpflicht, Eis, Streumittel, Granulat, Streusplitt, Streupflicht, Sand, Räum- und Streupflicht, Schnee, Winterdienst, Schneeräumung, Schneepflug, Glatteis, Streusalz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de