Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Homburger Straße 64

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-140

    Telefax: 06003 822-113

    E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Silke Kotzerke
      Postanschrift

      Homburger Straße 64

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-141

      E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Homburger Straße 64

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-130

    Telefax: 06003 822-113

    E-Mail: standesamt@rosbach-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Milena Winkler
      Postanschrift

      Homburger Straße 64

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-125

      E-Mail: winkler@rosbach-hessen.de

    • Frau Tina Möller
      Postanschrift

      Homburger Straße 64

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-127

      E-Mail: moeller@rosbach-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenaufbewahrung, tot, Tod, Bestattungsinstitut, Bestatter, Leichenpass, Feuerbestattung, Feuerbestattungsgesetz, Überführung, Bestattung, Leichenverordnung, Beerdigung, Totenschein, Seebestattung, Beerdigungsinstitut, Leichenhalle, Sterbefall, Leichenüberführung, Leichenwesen, Leichnam, Leichenausgrabung, Leiche, Leichenwagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de