Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Rockenberg - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag nachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06033 9639-0
Telefax: 06033 9639-10
E-Mail: gemeinde@rockenberg.de
Kontaktperson
Herr Sascha Zscherp (Hauptamtsleiter)
Telefon Festnetz: 06033 9639-17
E-Mail: sascha.zscherp@rockenberg.de
Frau Anita Burg
Telefon Festnetz: 06033 9639-15
E-Mail: anita.burg@rockenberg.de
Frau Claudia Bayer
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf, Standplatz, Genehmigung, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte