Häusliche Krankenpflege
Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft könnte für Sie Häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst in Frage kommen.
Beschreibung
Versicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird, werden die Kosten für die Behandlungspflege übernommen, so lange das medizinisch erforderlich ist (Sicherungspflege). In Ihrer Satzung kann die Krankenkasse auch die Übernahme der Grundpflege und der Hauswirtschaftlichen Versorgung vorsehen.
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, werden die Kosten für die Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernommen (Krankenhausvermeidungspflege).
Wer wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege (Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung).
Bei der Krankenhausvermeidungs- und der Unterstützungspflege erfolgt die Kostenübernahme je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Beide Leistungen umfassen auch die ambulante Palliativversorgung.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Häusliche Krankenpflege
Zuständigkeit
An Ihren behandelnden Vertragsarzt / Ihre behandelnde Vertragsärztin bzw. Ihre gesetzliche Krankenkasse Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu Voraussetzungen und Umfang der Leistungen.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Häusliche Krankenpflege
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Büroleitung
Adresse
Postanschrift
Zum Rathaus 1
Postfach
61203 Reichelsheim (Wetterau)
(Stadtverwaltung)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Pandemiebedingt sind Besuche im Rathaus nur nach terminlicher Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06035 1001-0
Telefax: 06035 1001-40
E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de
Kontaktperson
Horst Wenisch
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Stadtverwaltung
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Fax: 06035 1001-40
E-Mail: wenisch@stadt-reichelsheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung.
Formulare
Eine vertrgsärztliche Verordnung wird benötigt.
Voraussetzungen
- Die Versorgung erfolgt in Ihrem Haushalt, in Ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen.
- In Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann
- Die Leistung wurde von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 37 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.
Verfahrensablauf
Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Vertragsarzt / Ihrer behandelnden Vertragsärztin bzw. bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Kosten
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.12.2022
Stichwörter
Behandlungspflege, Gesundheit, Grundpflege, Kassenleistung, Krankenkassenleistung, hauswirtschaftliche Versorgung