Gebäude und Anlagen Betrieb

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Aufteilung der Ansprechpartner:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften = Frau Geier, Finanzverwaltung
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke = Frau Geier, Finanzverwaltung
    • Mietangelegenheiten = Frau Geier, Finanzverwaltung
    • Pachtangelegenheiten = Frau Geier, Finanzverwaltung
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken = Frau Geier, Finanzverwaltung
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude = Frau Fenner, Bauverwaltung
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze = Frau Euler, Ordnungsverwaltung; Herr Grumbach, Bauverwaltung
    • Vermietung öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen= Frau Zuber, Hauptverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Hauptverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06035 1001-12

    Telefax: 06035 1001-40

    E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06035 1001-17

    Telefax: 06035 1001-40

    E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06035 1001-25

    Telefax: 06035 1001-40

    E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06035 1001-21

    Telefax: 06035 1001-40

    E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Gemeinschaftseinrichtungen-Benutzungsgebühren

    Beienheim  

    Bürgertreff Beienheim

    a) ganzes Haus 239,00 Euro
    b) großer Saal 100,00 Euro
    c) kleiner Saal und Küche 150,00 Euro
    d) Kolleg 50,00 Euro
     


    Blofeld

    Dorfgemeinschaftshaus Blofeld

    a) ganzes Haus 200,00 Euro
    b) Clubraum und Küche 122,00 Euro

     

    Heuchelheim

    Dorfgemeinschaftshaus Heuchelheim

    a) ganzes Haus 270,00 Euro
    b) großer Saal und Küche 200,00 Euro
    c) Raum "Dorftreff"  70,00 Euro


    Dorn-Assenheim  

    Sport- und Festhalle Dorn-Assenheim

    a) ganzes Haus 234,00 Euro
    b) Kleiner Saal und Küche 162,00 Euro
    c) Küche 41,00 Euro


    Reichelsheim
    Bürgerhaus Reichelsheim 
    ganzes Haus oder großer Saal 103,00 Euro

     
    Weckesheim

    Bürgerhaus Weckesheim

    a) ganzes Haus 300,00 Euro
    b) Clubraum und Küche 150,00 Euro
    c) Clubraum und Schankraum 120,00 Euro
    c) großer Saal und Clubraum 210,00 Euro
    d) großer Saal 150,00 Euro
     


    Grillplätze 

    Städtische Grillplätze in Beienheim, Blofeld, Reichelsheim 
    einschl. Grillgeschirr, Toilettenbenutzung und deren Reinigung 50,00 Euro
     
    Stand: 01.01.2019

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauplätze, Anmietung von Bürgerhäusern, Grillhütten, Vermietung von Wohnungen, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Bauplatz, Gebäudebetrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de