Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Ordnungsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06035 1001-25
Telefax: 06035 1001-40
E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de
Kontaktperson
Sabrina Mück
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Stadtverwaltung
Telefon Festnetz: 06035 1001-27
Fax: 06035 1001-40
E-Mail: mueck@stadt-reichelsheim.de
Martina Hass
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Stadtverwaltung
Fax: 06035 1001-40
Telefon Festnetz: 06035 1001-26
E-Mail: hass@stadt-reichelsheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, neuer Personalausweis, Ausweis, ePA, Befreiung, Perso, neu, elektronischer Personalausweis, nPA, Perser