Vergnügungsteuer Festsetzung

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
    Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ranstadt - Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 15

    63691 Ranstadt

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ranstadt - Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie FB - 18
      • Bus: Linie FB - 37

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr außer dienstags Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06041 9617-0

    Telefax: 06041 9617-33

    E-Mail: gemeinde@ranstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Ranstadt - Fachstelle Veranlagung und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 15

    63691 Ranstadt

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ranstadt - Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie FB - 18
      • Bus: Linie FB - 37

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr außer dienstags Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06041 9617-0

    Telefax: 06041 9617-33

    E-Mail: gemeinde@ranstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielsteuer, Geld, Spielhallen, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Steuer, Automatensteuer, Spielautomat, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English