Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Gemeinde Ranstadt - Fachbereich Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ranstadt - Rathaus
Linien:- Bus: Linie FB - 18
- Bus: Linie FB - 37
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr außer dienstags Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06041 9617-0
Telefax: 06041 9617-33
E-Mail: gemeinde@ranstadt.de
Kontaktperson
Martina Grauling
Telefon Festnetz: 06041 9617-14
E-Mail: martina.grauling@ranstadt.de
Annemarie Schmidt
Telefon Festnetz: 06041 9617-16
E-Mail: annemarie.schmidt@ranstadt.de
Herr Gerold Reuhl
Telefon Festnetz: 06041 961713
E-Mail: gerold.reuhl@ranstadt.de
Internet
Gemeinde Ranstadt - Fachstelle Veranlagung und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ranstadt - Rathaus
Linien:- Bus: Linie FB - 18
- Bus: Linie FB - 37
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr außer dienstags Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06041 9617-0
Telefax: 06041 9617-33
E-Mail: gemeinde@ranstadt.de
Kontaktperson
Martina Grauling
Telefon Festnetz: 06041 9617-14
E-Mail: martina.grauling@ranstadt.de
Herr Gerold Reuhl
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Spielsteuer, Geld, Spielhallen, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Steuer, Automatensteuer, Spielautomat, Glücksspiel