Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Beschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-3311
Telefon: 06031 83-3319(Jugendgerichtshilfe)
Telefax: 06031 83-913319
E-Mail: Jugendarbeit@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Jugendberufshilfe, Jugendbildungswerk, Jugendförderung, Jugendschutz, Schulsozialarbeit
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023
Stichwörter
Strafverfahren, Jugendgerichtsgesetz, Heranwachsende, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendgerichtshelfer, Jugendgerichtshelferin, Diversion, Jugendhilfe, Jugendliche, junge Straftäter