Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Ortenberg - Öffentliche Anlage, Strassen, Wege, Plätze
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06046 8000-29
Telefon: 06046 8000-27
Telefon: 06046 8000-28
Telefax: 06046 8000-85
E-Mail: bauamt@ortenberg.net
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutz, Reinigung, Glatteis, Schneeräumung, Schnee räumen, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Winterdienst, Gehwegreinigung, Kehrmaschine, Straße kehren