Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Wetteraukreis: Recyclinghöfe
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Ober-Mörlen - Steuerverwaltung
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06002 502-24
Telefon: 06002 502-48
E-Mail: steuerverwaltung@gemeinde-ober-moerlen.de
Kontaktperson
Frau Stefanie Krause
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-48
Frau Marina Morschel
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-24
Frau Katrin Müller
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-46
Internet
Formulare
Antrag zur Sperrmüllanmeldung
Wetteraukreis - Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 9066-11
E-Mail: awb.service@awb-wetterau.de
Internet
Stichwörter
Abfallbehörde, Entsorgungswirtschaft, Müllbehörde, Recyclinghöfe
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung