Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Stadt Niddatal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung
Bankverbindung
Stadtverwaltung Niddatal
Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal
IBAN: DE42 5139 0000 0085 7250 09
BIC: VBMHDE5F
Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen
Stadtverwaltung Niddatal
Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal
IBAN: DE20 5185 0079 0075 0000 14
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Überweisung)
Stadt Niddatal - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06034 9124-55
E-Mail: melanie.rothe@niddatal.de
Kontaktperson
Frau Melanie Rothe
Postanschrift
Hauptstraße 2
61130 Niddatal
Telefon Festnetz: 06034 9124-55
E-Mail: melanie.rothe@niddatal.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Abfall, Müllpreise, Müll, Abfallgebühr, Abfallpreise, Entsorgung, Müllgebühr, kommunale Abgaben, HMUKLV