Wildunfall

    Kfz: Wildunfall

    Beschreibung

    Viele Menschen bekommen nur selten Wildtiere zu Gesicht. Leider oftmals im Rahmen eines Wildunfalls mit dem PKW. Im Folgenden wird die richtige Handlungsweise bei einem solchen Unfall beschrieben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der erste Anruf erfolgt an die örtliche Polizeidienststelle. Diese leitet alles Weitere in die Wege.

    Ansprechpartner

    Stadt Niddatal - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    61194 Niddatal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06034 9124-22

    E-Mail: ordnungsamt@niddatal.de

    Kontaktperson

    • Frau Petra Kremer (Ordnungsamtsleitung)
      Postanschrift

      Hauptstraße 2

      61130 Niddatal

      Telefon Festnetz: 06034 9124-22

      E-Mail: ordnungsamt@niddatal.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Niddatal

    Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal

    IBAN: DE42 5139 0000 0085 7250 09

    BIC: VBMHDE5F

    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen

    Stadtverwaltung Niddatal

    Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal

    IBAN: DE20 5185 0079 0075 0000 14

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Geltendmachung eines Wildunfalls bei Ihrer Versicherungsgesellschaft benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von der Polizei oder dem hinzukommenden Jagdausübungsberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich:

    • Fahren Sie, insbesondere in der Morgen- oder Abenddämmerung bzw. nachts mit angepasster Geschwindigkeit!
    • Wenn ein Wildtier plötzlich vor Ihrem Auto auf der Straße auftaucht, setzen Sie nicht Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel! Vermeiden Sie Vollbremsungen, Fernlicht und versuchen Sie nicht auszuweichen. Fahren Sie geradeaus und bremsen Sie angemessen.
    • Kommt es zu einer Kollision, so überprüfen Sie zuerst sich und ggf. Ihre Mitfahrer auf Unversehrtheit. Sichern Sie dann die Unfallstelle (Warndreieck ca. 100m vom Unfallort entfernt).
    • Sie sind verpflichtet jeden Wildunfall der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Diese verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
    • Sollte das Tier nach der Kollision verletzt in Sichtweite des Unfallortes liegen, so bleiben Sie ihm fern! Vermeintliche Hilfe aus gut gemeinter Tierliebe führt nur zu weiterem Stress für das Tier, verletzte Tiere können sich wehren und Sie verletzen. Ist das Tier bereits verendet, so entfernen Sie es von der Straße. Die unbefugte Aneignung von Unfallwild erfüllt den Tatbestand der Wilderei!

    Bleiben Sie unbedingt am Unfallort bis die Polizei bzw. der Jagdausübungsberechtigte eintreffen. Da Sie Augenzeuge des Unfalls sind, können Sie Informationen liefern, die für den tierschutzgerechten Umgang mit dem wahrscheinlich verletzten Tier sehr wichtig sind. Außerdem können die Personen-oder Fahrzeugschäden festgestellt werden, was für die Wildunfallbescheinigung wichtig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Kosten

    Eine Wildunfallbescheinigung kostet in der Regel zwischen 15 und 25 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    HMUKLV, Wildtiere, Wildschweine, Reh, Wildunfall, Wild, Verkehrsunfall mit Wild, Wildtier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de