Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie das Abhandenkommen bzw. den Diebstahl Ihres Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Diese ist verpflichtet, unverzüglich eine Polizeibehörde in Kenntnis zu setzen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde).
Ansprechpartner
Stadt Niddatal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06034 9124-0
E-Mail: info@niddatal.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung
Bankverbindung
Stadtverwaltung Niddatal
Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal
IBAN: DE42 5139 0000 0085 7250 09
BIC: VBMHDE5F
Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen
Stadtverwaltung Niddatal
Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal
IBAN: DE20 5185 0079 0075 0000 14
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Überweisung)
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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