Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Niddatal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    61194 Niddatal

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06034 9124-0

    E-Mail: info@niddatal.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Niddatal

    Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal

    IBAN: DE42 5139 0000 0085 7250 09

    BIC: VBMHDE5F

    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen

    Stadtverwaltung Niddatal

    Empfänger: Stadtverwaltung Niddatal

    IBAN: DE20 5185 0079 0075 0000 14

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Überweisung)

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de