Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Beschreibung
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Hinweise für Wetteraukreis: Oldtimer-Kennzeichen
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 01.5 - KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06043 8006-121
Telefon: 06043 8006-122
E-Mail: kfz@nidda.de
Kontaktperson
Frau Rullmann
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Fax: 06043 8006-127
Telefon Festnetz: 06043 8006-121
E-Mail: kfz@nidda.de
Frau Schindler
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten - Außenstelle Büdingen
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 40
63652 Büdingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2166
Telefax: 06031 83-912119
E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2166
Telefax: 06031 83-912119
E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
erforderliche Unterlagen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
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Versicherungsbestätigung
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
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bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
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bei Firmen:
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natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
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juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
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wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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amtliche Kennzeichen
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Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
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Stilllegungsbescheinigung
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Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
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alter Fahrzeugbrief
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Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
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Vollgutachten nach § 21 StVZO
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Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Hinweise für Nidda: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate) - Original Oldtimer-Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung des TÜV
- Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
- bei einem zugelassenen Fahrzeug die Kennzeichen (Schilder vorlegen)
Soll gleichzeitig eine Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung etc. vorgenommen werden, so sind die dafür zusätzlich benötigten Unterlagen den entsprechenden Leistungen zu entnehmen.
Voraussetzungen
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.
Hinweise für Nidda: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
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zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
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wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
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wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
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wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
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wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nidda: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
In der Zulassungsstelle können Ihre Anliegen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
https://www.nidda.de/rathaus/stadtverwaltung/kfz-zulassung/online-terminvergabe/
Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, H-Kennzeichen, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Kennzeichen für historische Fahrzeuge