Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise für Nidda: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
An bestimmten Terminen können Sie Ihren Sperrmüll abholen lassen. Die Abholung ist kostenpflichtig. Bitte mindestens 3 Tage vorher anmelden (begrenzte Anzahl der Anmeldungen) unter Tel.: >> 06043 8006-152 oder >> 06043 8006-154
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 02.4 - Steuern und Gebühren
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
Postfach
63667 Nidda
Kontakt
Telefon: 06043 8006-154
E-Mail: m.appel@nidda.de
Kontaktperson
Frau Jasmin Russino
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-152
E-Mail: j.russino@nidda.de
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Hinweise für Nidda: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
www.awb-wetterau.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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