Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeinde Limeshain - Servicebüro
Adresse
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Öffnungszeiten
Geöffnet nur nach Terminvereinbarung!
Montag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6048 96110
Telefon: +49 6048 961121
Telefon: +49 6048 961131
E-Mail: Servicebuero@Limeshain.de
Kontaktperson
Frau Anke Grasmück
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Fax: +49 6048 961199
Telefon Festnetz: +49 6048 96110
E-Mail: servicebuero@limeshain.de
Frau Eva Lang
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Telefon Festnetz: +49 6048 96110
Fax: +49 6048 961199
E-Mail: servicebuero@limeshain.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft