Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

    Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen

    Bei der Bauberatung können Sie Sich Informationen im Vorfeld der Bauantragstellung über erforderlichen Formalitäten sowie über die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einholen.

    Beschreibung

    Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

    Hinweise für Wetteraukreis: Baugenehmigungen

    Baugenehmigungen

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Bauordnung - Außenstelle Büdingen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

    Freitag                      08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06042 989-4541

    E-Mail: Bauaufsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Akteneinsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Baulasten@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalbeirat@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalschutz@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Online@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Kosten

    DIe Kosten werden nach dem Zeitaufwand der Beratung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Stichwörter

    Gebäude, Bauverwaltung, Baubeginn, Bauen, Hessische Bauordnung, Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Wohnungsbau, Errichtung, Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag, Hausbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de