Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Friedberg (Hessen) - Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Klostergasse 6

    61169 Friedberg (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06031 88-225

    Telefon: 06031 88-384

    Telefon: 06031 88-224

    Telefon: 06031 88-293

    Telefon: 06031 88-227

    Telefax: 06031 18395

    E-Mail: planung@friedberg-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bebauung, Bauamt, Bebauungsplan, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Bauen, Erschließungsplan, Baugebiet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English