Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    Hinweise für Wetteraukreis: Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Grundsicherung/Sozialhilfe

    Hilfen bei familiären Krisen

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter den angegebenen Links.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Soziale Hilfen West

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Pfingstweide 7

    61169 Friedberg (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           geschlossen

    Dienstag         08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        geschlossen

    Donnerstag     08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            08:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-3401

    Telefon: 06031 83-3501

    Telefax: 06031 83-3940

    E-Mail: soziale.hilfen.west@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wetteraukreis - Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude B

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag           08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            08:30 – 12:30 Uhr

    Terminvereinbarung vorab empfehlenswert.

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-3233

    Telefax: 06031 83-923202(Kinderschutz)

    E-Mail: ASD-Nord@wetteraukreis.de(Bad Nauheim, Butzbach, Echzell, Friedberg, Münzenberg, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim)

    E-Mail: ASD-Sued@wetteraukreis.de(Bad Vilbel, Florstadt, Karben, Niddatal, Rosbach, Wöllstadt)

    E-Mail: Kinderschutz@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Jugendamt

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    häusliche Pflege, Ärztliche Behandlung, Mutterschaft, Schwangerschaft, Sozialhilfe, Krankenhaus, Hebamme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English