Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Florstadt - Ordnungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06035 5054
E-Mail: ordnungsbehoerde@florstadt.de
Kontaktperson
Herr Jörg Hebbe
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Telefon Festnetz: 06035 969917
Fax: 06035 5054
E-Mail: joerg.hebbe@florstadt.de
Frau Marisa Becht
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Telefon Festnetz: 06035 969922
Fax: 06035 5054
E-Mail: marisa.becht@florstadt.de
Herr Patrick Quanz
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Telefon Festnetz: 06035 969922
Fax: 06035 5054
E-Mail: patrick.quanz@florstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Höhenfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Osterfeuer