Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen. 

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Online-Dienste

    Abfall - Anmeldung Sperrmüll

    ID: L100001_384789040

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Sperrmüllabholung Anmeldung

    ID: L100001_384657294

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Florstadt - Natur & Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1

    Postfach

    61197 Florstadt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abfall@florstadt.de

    Formulare

    Auf Antrag wird Familien mit Kleinkindern bis zum 36. Lebensmonat ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Kleinkinder beträgt bis zu Vollendung des 12. Lebensmonat pro Monat und Kind 7,00€ . Ab dem 13. bis zum 36....
    Auf Antrag wird Familien mit Kleinkindern bis zum 36. Lebensmonat ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Kleinkinder beträgt bis zu Vollendung des 12. Lebensmonat pro Monat und Kind 7,00€ . Ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat pro Monat und Kind 3,50€.
    Auf Antrag wird Pflegebedürftigen mit Blasen- und Stuhlinkontinenz ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Inkontinente beträgt 5,00€ pro Monat.
    Auf Antrag wird Pflegebedürftigen mit Blasen- und Stuhlinkontinenz ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt. Der Zuschuss für Inkontinente beträgt 5,00€ pro Monat.
    Bürger die Ihren Biomüll kompostieren, können sich vom Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen. Hierzu muss dieser Antrag ausgefüllt werden.
    Bürger die Ihren Biomüll kompostieren, können sich vom Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen. Hierzu muss dieser Antrag ausgefüllt werden.

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Florstadt: Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    gelbe tonne, Abfallbeseitigung, grüne tonne, Abfallkalender, Biotonne, Schrottentsorgen, Müll, Abfallentsorgung, Müllkalender, Dreckentsorgen, Unrat entsorgen, HMUKLV, Abfall, Mülltonne, Abfallgebühren, Schrott, Müllabfuhr, gelber sack, Müllentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de