Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Butzbach - Fachgebiet 3.6 - Bürger-Service, Wahlen, Standesamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag / Mittwoch / Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Weitere Informationen
Behindertenparkplätze und Zugang zum Aufzug auf der Rückseite aus Richtung Kugelherrenstraße
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Wählen