Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.
     

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

    Hierbei kann es sich zum Beispiel um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast).

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen. Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.
     

    Hinweise für Wetteraukreis: Baulasten

    Baulasten

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

    Freitag                      08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-4505

    E-Mail: Bauaufsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalschutz@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Akteneinsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Baulasten@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalbeirat@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Online@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag digital oder analog
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses
       

    Voraussetzungen

    Öffentliches Interesse an einer Baulast.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag digital oder analog je nach zuständiger unterer Bauaufsichtsbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Variiert je nach Bauaufsichtsbehörde.

    Kosten

    Pro Flurstück kostet die schriftliche Auskunft etwa 22 EUR. Die Kommunen können durch Satzung eigene Gebührenhöhen festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 05.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Auskunft Grundstück, Belastungen Grundstück, Begünstigungen Grundstück, Einsicht Baulastenverzeichnis, Baulastenauskunft, Baulast, Abschrift Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de