Anzeige des Wechsels des Bauleiters Entgegennahme

    Wechsel des Bauleiters anzeigen

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?

    Beschreibung

    Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

    Hinweise für Wetteraukreis: Baugenehmigungen

    Baugenehmigungen

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

    Freitag                      08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-4505

    E-Mail: Bauaufsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalschutz@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Akteneinsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Baulasten@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalbeirat@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Online@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Der Bauleiter hat gewechselt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Stichwörter

    Baustelle, Wechsel, Bauleiter, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de