Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Wetteraukreis: Baumfällung

    Baumfällung

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Butzbach - [6.50] Grünflächen

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    Schlossplatz 1

    35510 Butzbach

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    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

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    Technisch geändert am 25.03.2024

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    Gemeinde Butzbach - [6.60] Landwirtschaft und Forsten

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    Gemeinde Butzbach - [6.90] Entwicklung ländlicher Raum

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    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

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    Wetteraukreis - Naturschutz und Landschaftspflege

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-4301

    E-Mail: naturschutzbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Untere Naturschutzbehörde (UNB)

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Bäume, Schnitt, Baum, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Naturschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Sprache: de