Reisepass Ausstellung im Ausland

    Reisepass im Ausland beantragen

    Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen.

    Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Auswärtiges Amt (AA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werderscher Markt
      Linie:
      • Bus: 147
    • Haltestelle: Spittelmarkt
      Linie:
      • Bus: M48
    Hausanschrift

    Werderscher Markt 1

    10117 Berlin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werderscher Markt
      Linie:
      • Bus: 147
    • Haltestelle: Spittelmarkt
      Linie:
      • Bus: M48

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 5000-2000

    Fax: +49 30 1817-3402

    E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de

    Internet

    Stichwörter

    AA, Außenministerium

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
    • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.

    • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
    • Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
    • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
    • Wenn der Pass fertig ist, werden Sie informiert.

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: circa 4  Wochen
    • Expressreisepass: circa 2 bis 3 Wochen
    • vorläufiger Reisepass: sofort

    Kosten

    • Antragstellung bis 24 Jahre:
      • Reisepass - 32 Seiten: EUR 58,50 
      • Reisepass - 48 Seiten: EUR 80,50
      • Express-Reisepass - 32 Seiten: EUR 90,50
      • Express-Reisepass - 48 Seiten: EUR 112,50
    • Antragstellung ab 24 Jahre:
      • Reisepass - 32 Seiten: EUR 81,00
      • Reisepass - 48 Seiten: EUR 103,00
      • Express-Reisepass - 32 Seiten: EUR 113,00
      • Express-Reisepass - 48 Seiten: EUR 135,00
    • Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00
    • Kinderreisepass: EUR 26,00
    • Gegebenenfalls weitere Kosten: bei Unzuständigkeit, wegen Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung, Auslagen für Fernsprech- und Portokosten, Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Ausstellung eines Reisepasses im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 13,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt am 20.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Stichwörter

    Notpass, Pass, Deutsche Auslandsvertretung, Ferien, ePass, Urlaub, Ausland, Deutscher, Europapass, Passgesetz, Ausweis, Auslandsreise, Reiseausweis, Gebühren, Diplomatische Vertretung, Botschaft, Identifikation, Passangelegenheiten, Reisepaß, Biometrischer Reisepass, Passverordnung, verreisen, Konsulat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English