Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28.02.2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in Hessen Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der sog. "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Stadt Büdingen - Amt 3 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch und Freitag von 8:00 - 16:30 Uhr Donnerstag von 8:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06042 884-200
Telefax: 06042 884-100
E-Mail: buergerbuero@stadt-buedingen.de
Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten - Außenstelle Büdingen
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 40
63652 Büdingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2166
Telefax: 06031 83-912119
E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de
E-Mail: verkehrsbehoerde@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2166
Telefax: 06031 83-912119
E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de
E-Mail: verkehrsbehoerde@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist dieses Dokument nicht vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
- Ggf. Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
- Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des Fahrzeuges / der Fahrzeuge als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
- Versicherungsbestätigung für rote Oldtimer-Kennzeichen
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Voraussetzungen
- Erstmalige Zulassung des Fahrzeugs vor 30 Jahren oder früher
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird auch die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrzeuge mit einem roten Oldtimerkennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder bzw. 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014
Stichwörter
Zulassungsstelle, rotes Oldtimerkennzeichen, Erprobungsfahrten, 07-er Nummer, Zulassungsbehörde, Oldtimer, Fahrzeugtreffen, Kfz-Kennzeichen Auto, Zulassung, Bewegungsfahrten