Spielplätze
Beschreibung
Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.
Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.
Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn
- in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
- ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.
Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.
Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).
Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
- Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06101 602-0
Telefax: 06101 602-303
E-Mail: stadt@bad-vilbel.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Bad Vilbel - Grünflächenpflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06101 528-290
Telefax: 06101 528-291
E-Mail: Gartenamt@bad-vilbel.de
Kontaktperson
Herr Frank Hornburg (Bereich Grünflächenpflege)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-408
Fax: 06101 528-291
E-Mail: Frank.Hornburg@bad-vilbel.de
Frau Kerstin Lazarov (Bereich Grünflächenpflege)
Herr Uwe Schnobl (Bereich Grünfllächenpflege (Friedhöfe))
Herr Jan Mixa (Bereich Grünflächenpflege)
Herr Andreas Pfaff (Bereich Grünfllächenpflege (Friedhöfe))
Herr Alexander Kasimir (Bereich Grünflächenpflege)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-405
Fax: 06101 528291
E-Mail: Alexander.Kasimir@bad-vilbel.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Hessische Bauordnung (HBO) (Grundstücksfreiflächen, Kinderspielplätze)
- § 11 Sozialgesetzbuch VIII (Jugendarbeit)
Bemerkungen
Hinweise für Bad Vilbel: Spielplätze
Eine Übersicht über die Spielplätze in Bad Vilbel und den Ortsteilen erhalten Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013
Stichwörter
Spielgeräte, Abenteuerspielplatz, Kinderspielplatz, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Verunreinigung, Erlebnisspielräume