Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Rathaus:

    Montag bis Dienstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Bürgerbüro / Tourist-Info,

    Frankfurter Straße 74:

    Montag und Dienstag

    07:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 18:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06101 602-444

    Telefax: 06101 602-369

    E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de