Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Finanzmanagment
Adresse
Postanschrift
Postfach 1152
63699 Altenstadt
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Frankfurter Straße und Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06047 8000-47
Telefon: 06047 8000-66
E-Mail: fietzek@altenstadt.de
E-Mail: vogt@altenstadt.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Schmutzwasser, Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband