Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Ordnung und Verkehr
Adresse
Postanschrift
Postfach 1152
63699 Altenstadt
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Frankfurter Straße und Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06047 8000-90
Telefon: 06047 8000-91
E-Mail: imhof@altenstadt.de
E-Mail: landgraf@altenstadt.de
Weitere Informationen
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeangelegenheit, Handlungsreisender, Gewerbeanzeigen, Wandergewerbe, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbeerlaubnis, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte erweitern, Anmeldungen, Gewerbekarte